Ist Ihr Data Management barrierefrei?

In einer digitalen Welt, die von ständigem technologischen Fortschritt geprägt ist, muss der Begriff Barrierefreiheit zu einer zentralen Anforderung werden. Barrierefreiheit ist kein Konzept, das sich nur auf den Zugang für Menschen mit körperlichen Einschränkungen bezieht, sondern eine grundlegende Überzeugung, die darauf abzielt, die Nutzung digitaler Anwendungen allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, zu ermöglichen.

Mit D‑QUANTUM gehen wir den nächsten Schritt: Wir nehmen die gesetzlichen Vorgaben nicht nur ernst, sondern sehen den Sinn dahinter. Deshalb bemühen wir uns, D‑QUANTUM barrierefrei zu gestalten, und erfüllen dies auch bereits in großen Teilen. Wir sind davon überzeugt, dass Barrierefreiheit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung ist, sondern die Chance, die Vielfalt und Stärke unserer digitalen Gemeinschaft zu fördern.

Gesetzliche Vorgaben für Barrierefreiheit:
Mehr als nur Regeln

Die gesetzlichen Vorgaben für barrierefreie Web-Anwendungen im öffentlichen Raum sind klar definiert und spielen bereits jetzt eine entscheidende Rolle. Gemäß der EU-Webseitenrichtlinie müssen öffentliche Stellen sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei sind.

Dies bedeutet, dass Informationen und Dienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, zugänglich sein müssen.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet einen umfassenden Leitfaden zu den FAQ im Zusammenhang mit der EU-Webseitenrichtlinie. Diese Richtlinie ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Aufruf zur Schaffung von digitalen Umgebungen für alle.

Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG) ab 2025

Pflicht zu barrierefreien Websites und Apps

Barrierefreiheit-stärkungs-gesetz (BFSG) ab 2025

Pflicht zu barrierefreien Websites und Apps

In Deutschland markiert die Verabschiedung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes einen entscheidenden Schritt in Richtung digitaler Inklusion. Seit seiner Veröffentlichung am 22.07.2021 setzt es klare Vorgaben für die Gewährleistung der Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen.

Insbesondere betrifft dies die bereits oben genannten öffentlichen Stellen, aber auch alle anderen Anbieter. Diese sind dazu verpflichtet sind, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.

Ab dem 25. Juni 2025 müssen neu eingeführte digitale Produkte und Dienstleistungen den höheren Standards in Bezug auf Barrierefreiheit entsprechen.  Das Gesetz schafft somit einen klaren Zeitrahmen für die Umsetzung und trägt dazu bei, die digitale Welt schrittweise barrierefrei zu gestalten.

Nach welchen Vorgaben setzen wir Barrierefreiheit in D-QUANTUM um?

D-QUANTUM Produktivumgebungen sind seit DQN V5.2.0 größtenteils barrierefrei. Die Weiterentwicklung der Software berücksichtigt die Vorgaben der WCAG zur Barrierefreiheit iterativ. Das heißt: für lesende User mit Pflegerechten für den Dateneingabebereich ist D-QUANTUM ohne Einschränkungen nutzbar.

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind Richtlinien für barrierefreie Webseiten und -anwendungen, erarbeitet und diskutiert vom W3C Konsortium. Die WCAG sind der internationale Standard für barrierefreies Webdesign. Die Konformität richtet sich nach vier Hauptkategorien:

Wahrnehmbar

Bedienbar

Verständlich

Robust

Es gibt drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Generell gilt derzeit die WCAG 2.1 AA als Standard und gesetzlich vorgeschriebene Vorgabe. Ab nächstem Jahr gilt WCAG 2.2.

D-QUANTUM ist nach der WCAG Richtlinie 2.1 Stufe AA

größtenteils optimiert

In D‑QUANTUM sind alle konsumierbaren Inhalte (CMS-Seiten und Entitätsinhalte) für alle User gleichermaßen zugänglich. Dies betrifft sowohl technische Anforderungen (Tab-Fokussierung und Navigation mit Tastatur, UX und UI, Zoom-Nutzung etc.),

als auch inhaltliche Anpassungen (Text-Formatierung, Seitenstrukturierung, Bildbeschreibungen, Farbkontraste etc.)

Barrierefreie D-QUANTUM Komponenten sind:

Anmeldemaske
Sidebar-Navigation
Suche
Konfigurationsmenü
Persönliche Einstellungen
CMS-Inhalte
Entitäts-Inhalte inkl. Workflow
Datenerstellung & Dateneingabemaske
Globales Theme im Initialzustand

Gelebte Barrierefreiheit

Ist Ihr Data Catalog barrierefrei?

Die angestrebte Barrierefreiheit in D-QUANTUM betrifft nicht nur technische Komponenten, sondern auch redaktionelle Inhalte – unsere vorkonfigurierte D-QUANTUM Version ist darauf bereits optimiert. Auch bei der Erstellung barrierefreier Inhalte müssen die Vorgaben der WCAG eingehalten werden. Die Schwierigkeit liegt dabei auf der stetigen Beachtung und Einhaltung bei Aktualisierung Ihres Contents.

Um Ihnen die Erstellung barrierefreier CMS Inhalte zu erleichtern, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten WCAG Vorgaben zum Download vorbereitet:

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Von der ganztägigen Basischulung bis hin zur schnellen Erklärung unserer Tools – unsere Expertin Nadine Dernoschek lässt Sie mit Ihren Fragen nicht allein. Schritt für Schritt leitet sie Sie durch die verschiedenen Ebenen unserer Software und nimmt sich dabei Zeit für Sie.
Sowohl in der Vorbereitung, als auch während der Schulung: Wir sind nah an unseren Kunden und bieten ihnen maßgeschneiderte Erlebnisse. So nimmt jeder das Größtmögliche aus den Schulungen mit und ist bestens vorbereitet, seine Daten mit Hilfe von D‑QUANTUM auf die nächste Stufe zu bringen.

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