Kein Risiko bei der Umsetzung von MaRisk
Mit der 6. Novelle der MaRisk, herausgegeben von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), sind seit 09.2021 alle Finanz- & Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme größer 30 Mrd. Euro verpflichtet, ihr Risikomanagement nach MaRisk-Vorgaben zu organisieren.
Der D-QUANTUM Data Catalog unterstützt Sie im Risikomanagement in den Bereichen Datenmanagement und Datenqualität (Modul AT 4.3.4).
Unsere Kunden, die bereits erfolgreich D-QUANTUM für Datenmanagement und Datenqualität nutzen.
Sie müssen die MaRisk-Anforderungen zum Datenmanagement umsetzen?
Ab 2021 sind die MaRisk für Finanzinstitute mit einer Bilanzsumme größer 30 Mrd. € verpflichtend.
Kein Grund zur Panik, bei uns sind Sie richtig – wir kennen das Potenzial von Daten. D-QUANTUM ist Ihre intuitiv bedienbare und zuverlässige Datenmanagement-Software! Unsere komfortablen Risk-Solutions helfen Ihnen bei der regulatorischen und prozessorientierten Umsetzung.
Automatisieren
Sie Ihr Risikomanagement
Strukturieren
Sie Ihre Risikodaten
Steigern
Sie Ihre Datenqualität
Beschleunigen
und erleichtern Sie den Prüfungsprozess
MaRisk 2021 verpflichtet deutsche Banken zur Einführung von institutsweit und gruppenweit geltenden Grundsätzen für das Datenmanagement
Sie sind betroffen?
Wir zeigen, was zu beachten ist!
Banken mit einer Bilanzsumme größer 30 Mrd. € sind ab sofort verpflichtet, die Anforderungen der MaRisk umzusetzen und fallen gleichzeitig unter die direkte Aufsicht der EZB. Hauptaugenmerk liegt insbesondere auf dem Modul AT 4.3.4 rundum die Themen Data Governance, Data Management und Data Quality. Die wichtigsten Bestandteile der MaRisk-Module sehen Sie hier. Vor allem was sich nun, vielleicht auch für Sie, ändert!
| Thema | Marisk-Modul | Kurzbeschreibung | Regelungsinhalt |
|---|---|---|---|
| Risikokulltur | AT 3 | Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung |
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| RTF & Stresstests | AT 4.1 AT 4.3.2 AT 4.3.3 |
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Datenmanagement |
AT 4.3.4 |
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Hier hilft Ihnen
D-QUANTUM
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| IT-Risiken und IDV | AT 7.2 | Technisch-organisatorische Ausstattung |
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| Outsourcing | AT 9 | Auslagerung |
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| Berichterstattung | BT 3 | Anforderung an die Risikoberichterstattung |
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| Liquiditätsrisiken | BTR 3 | Liquiditätsrisiken |
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| Sonstiges | AT 4.3.9 AT 8.1 BT 2.2 |
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Quelle: www.fas-ag.de
Starten Sie noch heute mit der Umsetzung von MaRisk
Je frühzeitiger Unternehmen mit der Planung beginnen, umso effizienter ist die Einführung von entsprechenden Prozessen, Strukturen und Datenarchitekturen.
Wir wissen wovon wir sprechen. Wir begleiten seit Jahren renommierte Banken und Finanzinstitute auf Ihrer Data Management Journey.
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Interaktiver Risiko-Graph
zeigt Zusammenhänge übersichtlich visualisiert
Automatisch erstellte Risiko-Reportings
analysieren Sie Kennzahlen und erkennen sie entstehende Risiken
Transparente Verantwortlichkeiten
durch Rollen- und Rechtekonzept
Qualitätssicherung und -steigerung
Duplikatvermeidung und Freigabeprozesse durch Vier-Augen-Prinzip
Einfache Datenintegration und -anbindung
Einmaliges oder regelmäßiges dateibasiertes Laden bestehender Daten (xls, csv, xml, json) oder Anbindung externer Datenquellen (Datenbanken, ETL-Tools, sonstige Datenquellen)
Persönliches Dashboard
Ihre Vorgänge und Aufgaben auf einen Blick
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Wie in der BaFin-Konsultation 14/2020 bereits angekündigt, betreffen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zukünftig nicht mehr nur systemrelevante Institute, sondern auch Banken und Finanzinstitute mit einer Bilanzsumme größer 30 Mrd.€.
Auszug aus BaFin Konsultation 14/2020:
- Die Anforderungen dieses Moduls richten sich an
systemrelevante Institutegroße und komplexe Institute und gelten sowohl auf Gruppenebene als auch auf der Ebene der wesentlichen gruppenangehörigen Einzelinstitute. Das Institut hat institutsweit und gruppenweit geltende Grundsätze für das Datenmanagement, die Datenqualität und die Aggregation von Risikodaten festzulegen, die von der Geschäftsleitung zu genehmigen und in Kraft zu setzen sind. - Datenstruktur und Datenhierarchie müssen gewährleisten, dass Daten zweifelsfrei identifiziert, zusammengeführt und ausgewertet werden können sowie zeitnah zur Verfügung stehen. Hierfür sind, soweit möglich, einheitliche Namenskonventionen und Kennzeichnungen von Daten festzulegen und innerhalb des Instituts zu kommunizieren. Bei unterschiedlichen Namenskonventionen und Kennzeichnungen hat das Institut sicherzustellen, dass Daten automatisiert ineinander überleitbar sind.
- Das Institut hat zu gewährleisten, dass Risikodaten genau und vollständig sind. Daten müssen nach unterschiedlichen Kategorien auswertbar sein und sollten, soweit möglich und sinnvoll, automatisiert aggregiert werden können. Der Einsatz und der Umfang manueller Prozesse und Eingriffe sind zu begründen und zu dokumentieren und auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Datenqualität und die Datenvollständigkeit sind anhand geeigneter Kriterien zu überwachen. Hierfür hat das Institut interne Anforderungen an die Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten zu formulieren.
Quelle: Konsultation 14/2020 – Entwurf der MaRisk in der Fassung vom 26.10.2020 (PDF, 3MB, nicht barrierefrei)
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Dabei übersteigen die Lösungen und Einsatzmöglichkeiten von D-QUANTUM bei weitem die regulatorischen Anforderungen. Mit D-QUANTUM legen Sie den Grundstein, um Mehrwerte für das gesamte Unternehmen zu schaffen: Zeitersparnis, Datenkontrolle und Definitionen, Datenverantwortlichkeiten und deren Zuständigkeiten. Nutzen Sie eine klare Berichterstattung in die fachlichen Bereiche und garantieren Sie eine einheitliche Sprache über alle Unternehmensbereiche hinweg. Viele unserer Anwender nutzen die Software zur Prozessoptimierung im Data Management, um z.B. Datensilos aufzulösen sowie Synergien rundum ihre Daten zu schaffen. Die Effizienz der Datenvereinheitlichung hilft allen Fachbereichen zusätzlich ihre Produktivität im Finanzwesen und Reporting immens zu steigern. Eine klare Zuweisung von Datenverantwortlichkeiten ermöglicht zusätzlich eine reibungslose Nachfolgeregelung bei Stellenneubesetzungen und spart durch das Single-Sign-On erheblich Zeit für Einarbeitung und die Erteilung von Zugriffsrechten.